PayByPhone-Nutzer unterliegen den gleichen Beschränkungen wie Personen, die ihren Parkschein am Automaten kaufen. Wenn die maximal zulässige Höchstparkdauer erreicht wurde, ist es unter Umständen nicht möglich die Parkzeit zu verlängern.
An einigen Standorten wird das erneute Parken nach Erreichen der zulässigen Höchstdauer auch durch eine Wartezeit von z.B. 30 Minuten verhindert.
Wenn du nach Erreichen der zulässigen Parkdauer deine Parkzeit dennoch verlängerst, musst du sicherstellen, dass du einen anderen Stellplatz nutzt, da dir sonst ein Strafzettel ausgestellt werden kann.
Für weitere Parkvorschriften oder Beschränkungen beachte bitte immer die örtlich geltende Straßenverkehrsordnung.